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Unser Archiv
Interessantes
aus der Vergangenheit
(durch anklicken werden die Fotos größer)
Die Geschichte unserer
Pfarrgemeinde - finden Sie hier
Von unseren Provisoren,
Kirchenvorsteher sowie
Kirchenvorstandsmitglieder
(Unser
ehemaliger Pastor Hermann Honermann blickt zurück)
Provisoren
Zur Durchführung der
Verwaltung des kirchlichen Vermögens und der Aufsicht über
die Kirche setzte Haus Vorhelm in Absprache mit
dem Pastor „Provisoren“ ein, die auch als „Kirchenräte“
oder als „Tempeler“ bezeichnet wurden. Entsprechend den
drei Bauerschaften
waren es zunächst drei Provisoren, seit 1696 nur noch
zwei. Diese wurden jedes Jahr am Pankratiustag, am 12.
Mai, durch den Patron,
den „Oberprovisor“ der Kirche, also durch den Herrn oder
die Herrin des Hauses Vorhelm ernannt und unter der großen
Linde auf dem
Kirchhof proklamiert. Dieser Akt wurde als uralte
Tradition bezeichnet, als Recht des Hauses Vorhelm von
Alters her.
Zum ersten Mal erfahren wir in einer
Urkunde vom 20.12.1497 Namen von Provisoren. Von da an bis
zum Jahr 1809 werden rund
200 Provisoren genannt. Es waren fast ausschließlich
Schulten und Bauern, keine Kötter oder Arbeiter. Ab 1696
achtete man darauf, dass
von den beiden Provisoren immer einer ein Eigenhöriger des
Hauses Vorhelm war. Nach guter Amtsführung wurden sie auch
wohl ein
zweites oder drittes Mal aufgestellt.
Was waren die Aufgaben der Provisoren?
Ein Provisor – abgeleitet vom
lateinischen providere – ist einer, der vorsieht, acht
gibt, Verantwortung und Sorge übernimmt, in unserm Fall
für die kirchlichen Gebäude und das Vermögen der Kirche.
Sie erhielten bei ihrer Ernennung die Schlüssel des
Kirchenkastens, in dem das
Barvermögen aufbewahrt wurde. Jeder Provisor hatte einen
anderen Schlüssel, und nur mit den drei Schlüsseln
zusammen ließ sich der Kasten öffnen.
Schreibarbeiten -wie etwa die
Erstellung der Jahresrechnung- gehörten nicht zu ihren
Aufgaben, zumal fast alle Provisoren „schreibens
ohnerfahren“,
also Analphabeten waren, wie die meisten ihrer
Zeitgenossen. Sie hatten auch nicht die Aufgabe, die
Einkünfte, wie etwa die Abgaben an die Kirche,
einzusammeln. Das machte der „Emonitor“ oder der
„Rezeptor“. Die Provisoren hatten lediglich die „Aufsicht“
über diese Dinge.
Bei Kaufgeschäften, wenn also der
Kirche Land verkauft oder ihr eine Rente verschrieben
wurde, handelten die Provisoren als Empfänger und zahlten
auch den Preis. So auch in der oben genannten Urkunde von
1478, nach welcher Torck als Herr des Hauses Vorhelm der
Kirche eine Rente aus einigen
seiner Vorhelmer Höfe an die Kirche verschrieb, nämlich an
die damaligen „tempelers der kercken to Vorhelm“ , deren
Namen genannt werden. Der
Pastor trat hier nur als Zeuge auf. Die Provisoren
handelten im Einvernehmen mit dem Patron, dem Pastor und
den Kirchspielsleuten.
Gegenüber ihrem Oberprovisor waren sie
Rechenschaft schuldig und mussten ihm Meldung machen, wenn
irgendetwas mit der Kirche nicht in Ordnung
war. Bei Reparaturen oder anderen Maßnahmen an der Kirche
mussten sie das Einverständnis ihres Patrons einholen.
In Kriegszeiten konnte es schon mal
vorkommen, wie etwa im Dreißigjährigen Krieg geschehen,
dass sie eigenes Kapital vorstrecken mussten, um eine
Plünderung des Kirchspiels abzuwenden, in der Hoffnung auf
spätere Erstattung.
Auch vor der
kirchlichen Obrigkeit hatten sie Rechenschaft abzulegen.
Dies geschah regelmäßig bei der Synode (Send), die
jährlich im Frühjahr und im
Herbst stattfand. So heißt es öfter in den Protokollen
dieser Synoden: „Gegen die Provisoren ist nichts zu klagen
vorgefallen“.
Wenn beim Send die Jahresrechnung
vorgelegt wurde, hatten die Provisoren mit dabeizusein.
Dieser Send war durchaus keine „trockene“ Angelegenheit,
denn es fielen dabei etliche Kosten für Bier und Wein an,
so dass die kirchliche Obrigkeit diesbezüglich wiederholt
wegen zu hoher Ausgaben mahnen musste.
Auch wurde den Provisoren auf dem Send, zum Beispiel am
2.8.1694, schon mal Strafe angedroht, falls sie nicht die
Kirche in Stand setzten. Auch mussten
sie über die Instandhaltung der Wege, vor allem der
„Kirchwege“, wachen.
Auf der Synode vom 11.10.1711 wurden
die Provisoren auf Dienstgehorsam und Treue vereidigt. Es
ist davon auszugehen, dass dies regelmäßig beim Send
geschah.
Eine Vergütung
für den Dienst der Provisoren ist erst aus jüngerer Zeit
bekannt. So wurde auf der vorgenannten wie auf späteren
Synoden erwähnt, dass
jeder der beiden Provisoren für das Jahr 6 Reichstaler
bekam. Hinzu kam gelegentlich „ein neuer Hut“. Dieser
wurde „nach altem Herkommen“ als „Gebühr“
jedem Provisor gegeben, wenn im Erbfall ein Kotten des
Hauses Vorhelm oder der Kirchengemeinde neu vergeben
wurde.
Die Einkünfte
der Kirche
Der Stifter der Kirche hatte sie
mit bestimmten Einkünften dotiert, wie etwa bestimmte
Abgaben aus seinen oder auch anderen Höfen und Kotten an
die Kirche.
Dazu kamen die regelmäßigen Abgaben aller Häuser des
Kirchspiels. Dazu zählten das „Meßkorn“ als
Getreideabgaben von jedem Hof, das „Meßhuhn“ von jedem
Kotten, auch andere Abgaben wie Hanf und Bienenwachs,
oder Dienste für die Kirche wie Holzfuhren, Pflügen und
Düngen. Anders wurde es mit den Einkünften
nach der „großen Wende“.
Die große Wende
Mit der Säkularisierung wurde ab 1804
alles anders. Nicht nur das Fürstbistum Münster wurde
aufgelöst. Auch das System Eigenkirche mit Oberprovisor,
Provisoren und Abgaben an die Kirche ging zu Ende.
Als am 15.8.1809 in Vorhelm die
französische Verwaltung eingeführt wurde, riss die
Regierung die Verwaltung des Kirchenvermögens an sich.
Haus Vorhelm,
der Pastor und die Provisoren verloren ihre bisherigen
Rechte in Bezug auf Kirche und Kirchspiel. Diese gingen an
den „Maire“, an den Bürgermeister über, ein
Amt, das es bis dahin in Vorhelm nicht gab.
Historisch gewachsene Gebilde wie die
Kirchspiele Enniger und Vorhelm wurden durch Zwangsfusion
und Umwidmung zur „Mairie“, zur politischen Gemeinde
Vorhelm umfunktioniert. Eine der beiden Kirchen sollte
verschwinden. Dies entsprach einer Verfügung Napoleons.
Zum Glück kam es nicht so weit. Aus der
Eigenkirche des Hauses Vorhelm war sozusagen eine
Eigenkirche Napoleons geworden. Jeder kirchlicher Einfluß
war zurückgedrängt worden.
Die Französische Regierung setzte
Brüning aus Enniger als Bürgermeister („Maire“) ein,
stellte ihm einen Beigeordneten zur Seite und rief am
20.8.1809 die
„Municipalitäts Räthe“ als gewählte Gemeindevertreter zur
ersten Versammlung ins Gasthaus Samson in Tönnishäuschen
zusammen. Damit war für Vorhelm
(und Enniger) eine säkulare Verwaltungsstruktur geschaffen
worden, die auch für kirchliche Angelegenheiten zuständig
war.
Rückblickend bemerkte 1839 der damalige
Rentmeister Bleckmann des Hauses Vorhelm, dass dem Grafen
Droste zu Vischering 1809 das Oberprovisorat über
die Kirche durch den französischen Präfekten und den Maire
genommen worden sei. Auch sei kein Kirchenkollegium
(Kirchenvorstand) angeordnet worden.
Tatsächlich gab es in der Zeit von 1809 bis etwa 1830
weder Provisoren noch Kirchenvorsteher.
Nachdem Papst Pius VII. mit Preußen ein
Konkordat geschlossen hatte, wodurch der Kirche nach
anfänglichen Schwierigkeiten doch wieder einige
wesentliche
Rechte zugebilligt wurden, verfügte die Preußische
Regierung am 11.11.1831, dass die Verwaltung des
Kirchenvermögens der geistlichen Behörde zustehe.
Erst ab dieser Zeit hört man in Vorhelm
etwas von einem Kirchenvorstand, dessen „Präses“ der
Pastor war, und von Rendanten. Aber es gibt darüber nur
spärliche Nachrichten. Ab 1830 wird gelegentlich ein
Kirchenvorstand erwähnt, meist in Verbindung mit der
Revision der Kirchenrechnung. 1842 erfahren wir
zum ersten Mal zwei Namen von Kirchenvorstehern. Es waren
Hellmann und Selige. Als in diesem selben Jahr die
weltliche Behörde mal wieder unberechtigt
in das kirchliche Vermögen eingriff, bat der damalige
Pastor Möllmann seinen Rendanten, den Kirchenvorstand
einzuberufen.
Nach einem Erlass der
Preußischen Regierung vom 20.6.1875 bekam der
Kirchenvorstand eine straffere Form. Er wurde allerdings
nicht von der Kirche, sondern
von der Regierung einberufen: Am 4.11.1875 teilte der
Landrat von Beckum dem Hauptmann Anton Theising in Vorhelm
mit, dass er ihn zum Vorsitzenden des
Kirchenvorstandes ernannt habe. Dieser führte in der
konstituierenden Sitzung vom 11.11.1875 die Mitglieder in
ihr Amt ein.
Die Preußische Verwaltung brachte neben
der Bevormundung der Kirche (es war die Zeit des
Kulturkampfes) und einer lästigen Bürokratisierung
allerdings auch
eine straffere Ordnung.
Von diesem Datum an gab es durchgehend
Protokolle des Kirchenvorstandes und damit auch mehr
Informationen.
Die ersten Mitglieder waren Theissing,
Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering, Rieping gt.
Ketteler, Wiesmann und Holtmann. Das Gremium bestand also
aus
sechs gewählten Mitgliedern, von denen jeweils die Hälfte
nach sechs Jahren ausschied bzw. neu gewählt wurde. Dieses
französische Wahlsystem galt schon ab
1809 bei den vorgenannten Municipalitätsräten.
Neben diesem Kirchenvorstand gab es
nach gleichem Wahlsystem eine „kirchliche
Gemeindevertretung“ mit 18 gewählten Mitgliedern, die für
die Belange des
Kirchspiels zuständig waren. 1925 wurde dieses Gremium mit
dem Kirchenvorstand vereinigt. Es hatte zunächst 16, ab
1949 8 Mitglieder.
Vorsitzender war, nach Theissing
(1875-79) und Wibbelt (1879-86) ab 1886 stets der
amtierende Pfarrer.
Eine Wende gab es auch bezüglich der
Einkünfte der Kirche. Im Rahmen der „Bauernbefreiung“
wurden Bauern und Kötter aus der Eigenhörigkeit entlassen
und
Aufgrund der „Ablösegesetze“ konnten sie ihre jährlichen
Abgaben und Dienstpflichten durch Zahlung eines einmaligen
25fachen Satzes ihrer jährlichen Abgabe
ablösen. Durch diese Ablösezahlungen, die sich in Vorhelm
von etwa 1840 bis gegen Ende des Jahrhunderts hinzogen,
hatte die Kirchengemeinde zunächst gute
Einkünfte. Aber irgendwann hörten diese Zahlungen auf. An
ihre Stelle traten die Kirchensteuern. In Vorhelm wurden
sie erstmals zur Zeit des Neubaus der
Kirche (1891-93) erhoben. Sie mussten durch die
Pfarrgemeinde selbst eingezogen werden und bedurften der
behördlichen Genehmigung.
Weitere Einnahmen waren nach wie vor die Landpachten,
Stolgebühren (für kirchliche Amtshandlungen), Stiftungen,
Rentverschreibungen, später auch Mieten
und Erbpachten.
Die frühest dokumentierten Namen der Provisoren:
| 1478 |
Herman
Overbeck,
Engelbert
und
Johan
Schulte to Gaer |
| 1483 |
Herman Overbeck,
Evert Eylhardes (Eilert) und Johan Schulte tom
Doergaer |
| 1497 |
Hinrick,
Brockman,
Hinrick
Lulinck
(Lüring)
und Johan Hockelman |
| 1503 |
Hinrick Ostermann,
Hinrick Loelynck (Lüring) und Johan Hockelman |
| 1508 |
Hinrick in den
Scharn, Evert Schulte to Kellinck und Herman Schulte
to Gar |
| 1514 |
Herman Rode, Evert
Schulte to Kellinck und Hinrick Nagell |
| 1518 |
Hinrick Brockmann,
Herman Holtman und Johan Huckelman |
| 1521 |
Hinrich
tom
Scharen,
Herman
Holtman
und Johan Hockelman |
| 1633 |
Johan Timan, Bernard Baeck und Johan
Gaer |
| 1653 |
Johan Timan, Bernhard Rhode und Johan
Schulte Gaer |
| 1683 |
Henrich Tyman, Everhardt Krechtman
und Christian Schulte Middig |
| 1696 |
Johan Helman und Tonies Holle |
| 1697 |
Dietherich Voget ahn
der Bruggen und Tonies Holle |
| 1698 |
Dietherich Voigt und
Stephan Winckes gt. Debbelt |
| 1699 |
Dietherich Voget ahn
der Bruggen und Stephan Debbelt Stephan Debbelt und
Johan Helman |
| 1702 |
Johan Helman und
Bernhard Lulink |
| 1704 |
Bernhard Lulink,
Christian Schulze zu Midderich |
| 1705 |
Cordt Eilert und
Christian Schulze Middich |
| 1706 – 1709 |
Cordt Eilert, Johan
Helman und Christian Schulze zu Midderich |
| 1710 |
Conradt Eilert und
Bernhard Overmiddick |
| 1711 |
Everhardt Beckman gt.
Schulte Rieping und Bernhard Overmiddich |
| 1713 |
Stephan Debbelt und
Bernhard zum Gahr gt. Avermiddig |
| 1714 – 1715 |
Stephan Debbelt und
Johan Helman |
| 1716 – 1718 |
Christian Schulte
Middig und Stephan Debbelt |
| 1719 – 1722 |
Christian Schulte
Mittweg und Stephan Debbelt |
| 1723 – 1725 |
Christian Schulte
Mittweg und Stephan Debbelt |
| 1726 – 1728 |
Christian Schulte
Mittweg, Oesthageman gt. Lüling = Herman Luhling |
| 1729 – 1730 |
Oesthageman gt.
Lüling und Johan Helman |
| 1731 |
Gerhard Helman und
Oesthageman gt. Lüling |
| 1732 |
Oesthageman gt.
Lüling und Gerhard Helman |
| 1733 – 1734 |
Oesthageman gt.
Lüling und Johan Schulte Gaer |
| 1735 |
Johan
Schulte
Gaer
und
Oesthageman
gt. Lüling |
| 1736 – 1737 |
Bernhard Avermiddig
und Oesthageman gt. Lüling |
| 1739 – 1740 |
Henrich Schulte
Mittweg und Luling |
| 1741 – 1746 |
Johan Leifeld und
Bernhard Debbelt |
| 1747 – 1750 |
Schulte Middig und
Thieman |
| 1751 – 1753 |
Lüelinck und Helman |
| 1754 – 1755 |
Schulte Gaer und
Schulte Rieping |
| 1756 – 1757 |
Schulte Gaer und
Eilert |
| 1758 |
Schulte Gaer und
Cappenberg |
| 1759 |
Holtman und Wibbelt |
| 1760 |
Schulte
Middig und Schulte Riepinck |
| 1761 |
Holtman, Thieman und
Huckelman |
| 1762 |
Helman,
Eilert und Bruland |
| 1763 |
Helman und Heuman |
| 1764 |
Helman und Lielman |
| 1765 |
Johan Henrich Helman
und Bernhard Cappenberg |
| 1767 |
Schulte Middig und
Eilert |
| 1768 – 1769 |
Volckinck und Wibbelt |
| 1770 – 1771 |
Schulte Middig junior
und Luling |
| 1772 |
Schulte Gaer und
Luling |
| 1773 – 1774 |
Schulte Gaer und
Wibbelt |
| 1775 – 1776 |
Schulte Gaer und
Wibbelt |
| 1776 |
Avermiddig und Helman |
| 1777 – 1778 |
Avermiddig und
Lielman |
| 1779 |
Cappenberg und
Thieman |
| 1780 – 1781 |
Schulte Middig und
Kellinghoff |
| 1782 – 1784 |
Schulte zum Gahr und
Cappenberg |
| 1785 – 1788 |
Avermiddig und Eilert |
| 1789 – 1790 |
Cappenberg und Ekel |
| 1791 – 1792 |
Schulte Kellinghoff
und Höckelman |
| 1793 - 1794 |
Austerman und Debbelt |
| 1795 |
Schulte Gaer und
Holtman |
| 1796 |
Schulte Rieping und
Bruland |
| 1797 |
Schulte Middig und
Kellinghoff |
| 1798 |
Avermiddig und
Cappenberg |
| 1799 - 1800 |
Eilert und Schulte
Gahr |
| 1801 |
Schulte Gahr und
Höckelman |
| 1802 |
Avermiddig und
Lürling |
| 1803 |
Schulte Gahr und
Kappenberg |
| 1804 - 1805 |
Kappenberg und
Holtman |
| 1806 – 1807 |
Holtman und Nagel |
| 1808 |
Eilert und Nagel |
| 1809 |
Hagedorn und Bruland |
| 1809 – 1830 |
Die politische Macht
riß die Verwaltung des Kirchenvermögens an sich.
Damit wurde das Amt der Provisoren abgeschafft.
|
| 1830 |
…ist erstmals die
Rede von einem Kirchenvorstand. Mitglieder werden allerdings noch nicht genannt.
Es liegen auch keine Protokolle vor,
sondern nur sporadische Nachrichten: So wurde z. B.
1830 die Kirchenrechnung revidiert. 1832 gab der
Rendant die Kirchenrechnung an
den Kirchenvorstand. 1834 wurde ein Schreiben an den
Kirchenvorstand gerichtet.
Bürgermeister Brüning teilte 1833 mit, dass die
Kirchenrechnung dem Kirchenvorstand, dessen Präses
der Pastor ist, einzureichen sei. Auch
in den Jahren 1834 und 1839 ist vom Kirchenvorstand
in Vorhelm die Rede. Auf den Rechnungen erscheinen
Ausgaben für den Küster, Organisten,
Rendanten und anderen.
|
April
1842
|
Im
April
1842
wurden
die Gemeinderäte Hellmann und Seeliger zugleich als
„Kirchenvorsteher“ genannt, die mit dem Pastor die
Kirchenrechnung
durchsahen.
Diese sind die einzigen und ersten namentlich
genannten Mitglieder des Kirchvorstandes dieser
Zeit.
|
| 1830 – 1875 |
Papst Pius VII hatte
1821 mit den Preußen ein Konkordat geschlossen, das
natürlich nicht die alten Verhältnisse herstellt,
das aber der Kirche nach
anfänglichen Schwierigkeiten doch wieder einige
wesentliche Rechte zubilligte, wie etwa die
Verwaltung des eigenen Vermögens. In Folge des
Konkordats verfügt die preußische Regierung am
11.11.1831, dass die Verwaltung des Kirchvermögens
den geistlichen Behörden zustehe.
|
| 1828 |
In Vorhelm wird
erstmals das Amt eines Kirchenrendanten erwähnt. Es
ist der Kaufmann Rosendahl im Dorf, der dieses Amt
sicher bis 1836,
wahrscheinlich aber wohl bis 1838 ausübte.
|
| 1875 |
Am 4.11.1875 teilte
der Landrat von Beckum dem Hauptmann Anton Theissing
(damals im heutigen Haus Hasselmann) mit, dass er
ihn zum
Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ernannt habe.
Theissing solle die neuen Mitglieder des
Kirchenvorstandes in ihr Amt einführen, was dann
auch geschah.
Damit wurde der Kirchenvorstand im
heutigen Sinn ins Leben gerufen, allerdings durch
die weltliche Behörde.
Vorsitzender war nicht der Pastor.
Dokument im Pfarrarchiv
|
Ab 1875 gibt es Protokolle der Kirchenvorstandssitzungen.
Von den sechs Mitgliedern (Kirchenvorsteher)
wurden alle drei Jahre drei Mitglieder für sechs Jahre neu
bzw. wiedergewählt:
| 1875 – 1878 |
Theissing, Wibbelt,
Franz Graf Droste zu Vischering |
| 1875 – 1881 |
Rieping gt. Ketteler,
Wiesmann, Holtmann |
| 1878 – 1884 |
Theissing, Wibbelt,
Franz Graf Droste zu Vischering |
| 1881 – 1887 |
Rieping gt. Ketteler,
Wiesmann, Nuiken |
| 1884 – 1890 |
Wibbelt, Franz Graf
Droste zu Vischering, Hellmann |
| 1887 – 1893 |
Wiesmann, Eilert,
Bruland gt. Schulze Middig |
| 1896 – 1902 |
Hellmann, Selige,
Kalverkamp |
| 1899 – 1905 |
Liermann, Eilert gt.
Arup, Hugo Rieping |
| 1902 – 1908 |
August Thiemann,
Debbelt, Kalverkamp |
| 1905 – 1911 |
Wibbelt, Eilert gt.
Arup, Hugo Rieping |
| 1908 – 1914 |
Clemens Hüntelmann,
Theodor Höckelmann, Bernhard Bergmann |
| 1911 – 1917 |
Wibbelt, Eilert gt.
Arup, Hugo Rieping |
| 1914 – 1920 |
Hagedorn, Höckelmann,
Bergmann |
| 1917 – 1923 |
Wibbelt, Eilert gt.
Arup, Feldhege |
| 1920 – 1926 |
Hagedorn,
Höckelmann, Bergmann |
| 1923 – 1929 |
Wibbelt, Feldhege |
Am 1.3.1925 wurden nach der neuen Wahlordnung 16
Kirchenvorsteher gewählt. Der
Vikar gehört neben dem Pastor zu den Mitgliedern von Amts
wegen
| 1925 – 1929 |
Gerhard Papenfort, Wilhelm
Kalverkamp, Bernhard Witte, Anton Hagedorn,
Ferdinand Feldhage, Franz Schnieder, Josef
Schütte, Friedrich Limbrock
(für den verstorbenen Anton Hagedorn rückte
Heinrich Wöhle nach, für den verstorbenen
Ferdinand Feldhage Theodor Niehues gt. Suntrup
und für
den verstorbenen Friedrich Limbrock Heinrich
Vorbeck). |
| 1925 – 1931 |
Heinrich Flührenbrock, Josef
Wöstmann, Richard Lodenkemper, Heinrich
Sutthoff, Rudolf Wibbelt, Bernhard Bergmann,
Anton Drees, Christian Stapel |
| 1929 – 1935 |
Gerhard Papenfort, Wilhelm
Kalverkamp, Bernhard Witte, Heinrich Wöhle,
Theodorf Niehues gt. Suntrup, Franz Schnieder,
Josef Schütte, Heinrich Vorbeck. |
| 1931 – 1937 |
dieselben wie 1925-1931. |
| 1935 – 1941 |
dieselben wie 1929-1935. |
| 1937 – 1943 |
dieselben wie 1925-1931, nur
dass statt Wibbelt und Bergmann Theodor
Bruland gt. Schulte Middig und Bernhard
Hartmann gewählt wurden. |
| 1940, 1943 |
...
|
| und 1946 |
…fanden keine Wahlen statt. |
| 1940 – 1946 |
„Das für Stapel eingetretene
Mitglied wurde durch Handschlag verpflichtet“.
Der Name wird nicht genannt. Es war
wahrscheinlich Josef Wördemann, der im
Protokoll vom 1.1.1941 als letzter der
Anwesenden aufgeführt wird und bis dahin nicht
dazugehörte. Man hatte wohl Grund zur Vorsicht
wegen der Nazis. Es
gab seltener Sitzungen. Viele waren im Krieg. |
| 1943 – 1949 |
…ähnliche Situation. Neue
Namen: Rohde. Laut Protokoll vom 28.10.1945
wurde Bernhard Steinkamp als neues Mitglied
verpflichtet. |
| 1946 – 1949 |
Im Protokoll vom 17.8.1947
erscheint Vorbeck als neues Mitglied. |
| 1949 – 1952 |
Ernst Brauner, Theodor Bruland
gt. Schulte Middig, Bernhard Hartmann, Wilhelm
Kalverkamp, Hubert Karweger, Heinrich Rohde,
Josef Schütte, Josef Wördemann. |
| 1952 – 1955 |
Die Zahl der gewählten
Mitglieder wird von 16 auf 8 reduziert.
Von den 1949 acht gewählten muss jetzt
die Hälfte ausscheiden bzw. kann wiedergewählt
werden. Durch Losentscheid sind dies Wilhelm
Kalverkamp, Ernst Brauner,
Bernhard Hartmann und Anton Brüggemann.
Gewählt wurden Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering, Anton Brüggemann, Wilhelm
Kalverkamp und Ernst Brauner. Vorsitzender war
der Pastor, stellvertretender
Vorsitzender Wilhelm Kalverkamp, nach dessen
Tod Dr. Georg Droste zu Vischering. |
| 1955 – 1958 |
Josef Schütte, Heinrich Rohde,
Theodor Schulte Middig, Bernhard Papenfort.
Als Rendant fungiert Bernhard Schnückel. |
| 1958 – 1961 |
Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering, Anton Brüggemann, Theodor Prahl,
Klemens Gründel. Neuer Rendant Anton
Brüggemann. |
| 1961 – 1964 |
Heinrich Rohde, Heinrich
Schräder senior, Bernhard Papenfort, Theodor
Schulte Middig. Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Georg Graf Droste zu Vischering.
Rendant Anton Brüggemann. |
| 1964 – 1967 |
Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering, Anton Brüggemann, Theodor Prahl,
Wilhelm Kaldewei. Stellvertretender
Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering.
Rendant Anton Brüggemann. |
| 1967 – 1970 |
Josef Hagedorn, Bernhard
Papenfort, Heinrich Schräder senior, Heinrich
Rohde. Stellvertretender Vorsitzender Dr.
Georg Graf Droste zu Vischering.
Rendant Anton Brüggemann. |
| 1970 – 1973 |
Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering, Theodor Prahl, Anton Brüggemann,
Wilhelm Kaldewei. Stellvertretender
Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering.
Rendant Anton Brüggemann. |
| 1973 – 1976 |
Heinrich Schräder senior, Josef
Lütke Coßmann, Josef Hagedorn, Heinrich Lange.
Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf
Droste zu Vischering.
Rendant Anton Brüggemann. |
| 1976 – 1979 |
Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering, Erwin Brinkkötter, Anton
Brüggemann, Heinz Paschert. Stellvertretender
Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering.
Rendant Anton Brüggemann. |
| 1982 – 1985 |
Helmut
Avermiddig, Erwin Brinkkötter, Anton
Brüggemann, Heinz Paschert. Stellvertretender
Vorsitzender Josef Lütke Coßmann,
Beauftragter (Verbindungsperson zwischen
Pfarrgemeinde und der 1. Januar 1981
errichteten Zentralrendantur)
Anton Brüggemann. |
| 1985 – 1988 |
Martin Hetkamp, Josef Lütke
Coßmann, Erich Offers, Ferdi Samson.
Stellvertretender Vorsitzender Josef Lütke
Coßmann, Beauftragter Anton Brüggemann. |
| 1988 – 1991 |
Helmut
Avermiddig, Heinz Paschert, Hubert
Schlautmann, Agnes Untiedt. Stellvertretender
Vorsitzender Josef Lütke Coßmann, Beauftragter
Anton Brüggemann.
|
| 1991 – 1994 |
Erich Offers, Herbert Rüsing,
Ferdinand Samson, Heinz Schräder. Stellvertretender
Vorsitzender Heinz Paschert. Die Stelle eines
Beauftragten übernimmt der Pastor. |
| 1994 – 1997 |
Wolfgang Drügemöller, Heinz Paschert,
Elisabeth Picker, Agnes Untiedt. Stellvertretender
Vorsitzender Heinz Paschert, Beauftragter bleibt der
Pastor. |
| 1997 – 2000 |
Herbert Rüsing, Rudolf
Schlautmann,
Heinz
Schräder, Margarete
Sporbeck. Stellvertretender Vorsitzender
Heinz Paschert, Beauftragte Margarete
Sporbeck.
|
| 2000 – 2003 |
Bernhard Bühlmeyer, Wolfgang
Drügemöller, Alfons Oskamp, Gabriele Papenfort.
Stellvertretender Vorsitzender Herbert Rüsing,
Beauftragte Margarete Sporbeck. |
| 2003 – 2006 |
Michael Heimann, Hubert Ostkamp,
Herbert Rüsing, Heinz Schräder. Stellvertretender
Vorsitzender Herbert Rüsing, Beauftragte Margarete
Sporbeck. |
| 2006 -2009 |
Bernhard Bühlmeyer, Wolfgang
Drügemöller, Alfons Oskamp, Gabriele Papenfort.
Stellvertretender Vorsitzender Herbert Rüsing,
Beauftragte Margarete Sporbeck. |
| 2009 -2012 |
Michael Heimann, Hubert Ostkamp,
Wilderich Graf Schall-Riaucour, Ursula Schlautmann.
Stellvertretender Vorsitzender Wolfgang Drügemöller,
Beauftragte Margarete Sporbeck. |
| 2012 -2015 |
Judith Averberg, Bernhard Bühlmeyer,
Wolfgang Drude, Wolfgang Drügemöller.
Stellvertredender Vorsitzender Wolfgang Drügemöller,
Beauftragte Margarete Sporbeck. |
| 2015 -2018 |
Willi Beste, Michael Heimann, Alfons
Oskamp, Juliane Scheffer. Stellvertretender
Vorsitzender Wolfgang Drügemöller, Beauftragte
Margarete Sporbeck. |
| 2018 -2021 |
Judith Averberg, Bernhard Bühlmeyer,
Hubert Humberg, Gerd Kleinikel. Stellvertretende
Vorsitzende Judith Averberg, Verwaltungsreferent
Andreas Decker. |
| 2021 -2025 |
Dennis Averhage, Willi Beste, Kati
Beste, Ralf Vatterodt. Stellvertretende Vorsitzende
Judith Averberg, Verwaltungsreferent Andreas Decker.
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| 2025 |
Judith Averberg, Bernhard Bühlmeyer,
Hubert Humberg, Gerd Kleinikel, Ralf Vatterodt,
Stellvertretende Vorsitzende Judith Averberg,
Verwaltungsreferent Andreas Decker. |
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