Interessantes aus der
Vergangenheit (durch anklicken werden die Fotos größer)
Die Geschichte unserer Pfarrgemeinde -
finden Sie hier
Von unseren Provisoren,
Kirchenvorstehersowie
Kirchenvorstandsmitglieder (Unser
ehemaliger Pastor Hermann Honermann blickt zurück)
Provisoren
Zur Durchführung der
Verwaltung des kirchlichen Vermögens und der Aufsicht
über die Kirche setzte Haus Vorhelm in Absprache mit dem
Pastor „Provisoren“ ein, die auch als „Kirchenräte“ oder
als „Tempeler“ bezeichnet wurden. Entsprechend den drei
Bauerschaften waren es zunächst drei Provisoren, seit
1696 nur noch zwei. Diese wurden jedes Jahr am
Pankratiustag, am 12. Mai, durch den Patron, den
„Oberprovisor“ der Kirche, also durch den Herrn oder die
Herrin des Hauses Vorhelm ernannt und unter der großen
Linde auf dem Kirchhof proklamiert. Dieser Akt wurde als
uralte Tradition bezeichnet, als Recht des Hauses
Vorhelm von Alters her.
Zum ersten Mal erfahren wir in
einer Urkunde vom 20.12.1497 Namen von Provisoren. Von
da an bis zum Jahr 1809 werden rund 200 Provisoren
genannt. Es waren fast ausschließlich Schulten und
Bauern, keine Kötter oder Arbeiter. Ab 1696 achtete man
darauf, dass von den beiden Provisoren immer einer ein
Eigenhöriger des Hauses Vorhelm war. Nach guter
Amtsführung wurden sie auch wohl ein zweites oder
drittes Mal aufgestellt.
Was waren die Aufgaben der
Provisoren?
Ein Provisor – abgeleitet vom
lateinischen providere – ist einer, der vorsieht, acht
gibt, Verantwortung und Sorge übernimmt, in unserm Fall
für die kirchlichen Gebäude und das Vermögen der Kirche.
Sie erhielten bei ihrer Ernennung die Schlüssel des
Kirchenkastens, in dem das Barvermögen aufbewahrt wurde.
Jeder Provisor hatte einen anderen Schlüssel, und nur
mit den drei Schlüsseln zusammen ließ sich der Kasten
öffnen.
Schreibarbeiten wie etwa die
Erstellung der Jahresrechnung gehörten nicht zu ihren
Aufgaben, zumal fast alle Provisoren „schreibens
ohnerfahren“, also Analphabeten waren, wie die meisten
ihrer Zeitgenossen. Sie hatten auch nicht die Aufgabe,
die Einkünfte, wie etwa die Abgaben an die Kirche,
einzusammeln. Das machte der „Emonitor“ oder der
„Rezeptor“. Die Provisoren hatten lediglich die
„Aufsicht“ über diese Dinge.
Bei Kaufgeschäften, wenn also der
Kirche Land verkauft oder ihr eine Rente verschrieben
wurde, handelten die Provisoren als Empfänger und
zahlten auch den Preis. So auch in der oben genannten
Urkunde von 1478, nach welcher Torck als Herr des Hauses
Vorhelm der Kirche eine Rente aus einigen seiner
Vorhelmer Höfe an die Kirche verschrieb, nämlich an die
damaligen „tempelers der kercken to Vorhelm“ , deren
Namen genannt werden. Der Pastor trat hier nur als Zeuge
auf. Die Provisoren handelten im Einvernehmen mit dem
Patron, dem Pastor und den Kirchspielsleuten.
Gegenüber ihrem Oberprovisor waren
sie Rechenschaft schuldig und mussten ihm Meldung
machen, wenn irgendetwas mit der Kirche nicht in Ordnung
war. Bei Reparaturen oder anderen Maßnahmen an der
Kirche mussten sie das Einverständnis ihres Patrons
einholen.
In Kriegszeiten konnte es schon
mal vorkommen, wie etwa im Dreißigjährigen Krieg
geschehen, dass sie eigenes Kapital vorstrecken mussten,
um eine Plünderung des Kirchspiels abzuwenden, in der
Hoffnung auf spätere Erstattung.
Auch vor der
kirchlichen Obrigkeit hatten sie Rechenschaft abzulegen.
Dies geschah regelmäßig bei der Synode (Send), die
jährlich im Frühjahr und im Herbst stattfand. So heißt
es öfter in den Protokollen dieser Synoden: „Gegen die
Provisoren ist nichts zu klagen vorgefallen“.
Wenn beim Send die Jahresrechnung
vorgelegt wurde, hatten die Provisoren mit dabeizusein.
Dieser Send war durchaus keine „trockene“ Angelegenheit,
denn es fielen dabei etliche Kosten für Bier und Wein
an, so dass die kirchliche Obrigkeit diesbezüglich
wiederholt wegen zu hoher Ausgaben mahnen musste. Auch
wurde den Provisoren auf dem Send, zum Beispiel am
2.8.1694, schon mal Strafe angedroht, falls sie nicht
die
Kirche in Stand setzten. Auch mussten sie über die
Instandhaltung der Wege, vor allem der „Kirchwege“,
wachen.
Auf der Synode vom 11.10.1711
wurden die Provisoren auf Dienstgehorsam und Treue
vereidigt. Es ist davon auszugehen, dass dies regelmäßig
beim Send geschah.
Eine Vergütung für den
Dienst der Provisoren ist erst aus jüngerer Zeit
bekannt. So wurde auf der vorgenannten wie auf späteren
Synoden erwähnt, dass jeder der beiden Provisoren für
das Jahr 6 Reichstaler bekam. Hinzu kam gelegentlich
„ein neuer Hut“. Dieser wurde „nach altem Herkommen“ als
„Gebühr“ jedem Provisor gegeben, wenn im Erbfall ein
Kotten des Hauses Vorhelm oder der Kirchengemeinde neu
vergeben wurde.
Die Einkünfte der
Kirche
Der Stifter der Kirche hatte sie
mit bestimmten Einkünften dotiert, wie etwa bestimmte
Abgaben aus seinen oder auch anderen Höfen und Kotten an
die Kirche. Dazu kamen die regelmäßigen Abgaben aller
Häuser des Kirchspiels. Dazu zählten das „Meßkorn“ als
Getreideabgaben von jedem Hof, das „Meßhuhn“ von jedem
Kotten, auch andere Abgaben wie Hanf und Bienenwachs,
oder Dienste für die Kirche wie Holzfuhren, Pflügen und
Düngen. Anders wurde es mit den Einkünften nach der
„großen Wende“.
Die große Wende
Mit der Säkularisierung wurde ab
1804 alles anders. Nicht nur das Fürstbistum Münster
wurde aufgelöst. Auch das System Eigenkirche mit
Oberprovisor, Provisoren und Abgaben an die Kirche ging
zu Ende.
Als am 15.8.1809 in Vorhelm die
französische Verwaltung eingeführt wurde, riss die
Regierung die Verwaltung des Kirchenvermögens an sich.
Haus Vorhelm, der Pastor und die Provisoren verloren
ihre bisherigen Rechte in Bezug auf Kirche und
Kirchspiel. Diese gingen an den „Maire“, an den
Bürgermeister über, ein Amt, das es bis dahin in Vorhelm
nicht gab.
Historisch gewachsene Gebilde wie
die Kirchspiele Enniger und Vorhelm wurden durch
Zwangsfusion und Umwidmung zur „Mairie“, zur politischen
Gemeinde Vorhelm umfunktioniert. Eine der beiden Kirchen
sollte verschwinden. Dies entsprach einer Verfügung
Napoleons. Zum Glück kam es nicht so weit. Aus der
Eigenkirche des Hauses Vorhelm war sozusagen eine
Eigenkirche Napoleons geworden. Jeder kirchlicher
Einfluß war zurückgedrängt worden.
Die Französische Regierung setzte
Brüning aus Enniger als Bürgermeister („Maire“) ein,
stellte ihm einen Beigeordneten zur Seite und rief am
20.8.1809 die „Municipalitäts Räthe“ als gewählte
Gemeindevertreter zur ersten Versammlung ins Gasthaus
Samson in Tönnishäuschen zusammen. Damit war für Vorhelm
(und Enniger) eine säkulare Verwaltungsstruktur
geschaffen worden, die auch für kirchliche
Angelegenheiten zuständig war.
Rückblickend bemerkte 1839 der
damalige Rentmeister Bleckmann des Hauses Vorhelm, dass
dem Grafen Droste zu Vischering 1809 das Oberprovisorat
über die Kirche durch den französischen Präfekten und
den Maire genommen worden sei. Auch sei kein
Kirchenkollegium (Kirchenvorstand) angeordnet worden.
Tatsächlich gab es in der Zeit von 1809 bis etwa 1830
weder Provisoren noch Kirchenvorsteher.
Nachdem Papst Pius VII. mit
Preußen ein Konkordat geschlossen hatte, wodurch der
Kirche nach anfänglichen Schwierigkeiten doch wieder
einige wesentliche Rechte zugebilligt wurden, verfügte
die Preußische Regierung am 11.11.1831, dass die
Verwaltung des Kirchenvermögens der geistlichen Behörde
zustehe.
Erst ab dieser Zeit hört man in
Vorhelm etwas von einem Kirchenvorstand, dessen „Präses“
der Pastor war, und von Rendanten. Aber es gibt darüber
nur spärliche Nachrichten. Ab 1830 wird gelegentlich ein
Kirchenvorstand erwähnt, meist in Verbindung mit der
Revision der Kirchenrechnung. 1842 erfahren wir zum
ersten Mal zwei Namen von Kirchenvorstehern. Es waren
Hellmann und Selige. Als in diesem selben Jahr die
weltliche Behörde mal wieder unberechtigt in das
kirchliche Vermögen eingriff, bat der damalige Pastor
Möllmann seinen Rendanten, den Kirchenvorstand
einzuberufen.
Nach einem Erlass der
Preußischen Regierung vom 20.6.1875 bekam der
Kirchenvorstand eine straffere Form. Er wurde allerdings
nicht von der Kirche, sondern von der Regierung
einberufen: Am 4.11.1875 teilte der Landrat von Beckum
dem Hauptmann Anton Theising in Vorhelm mit, dass er ihn
zum Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ernannt habe.
Dieser führte in der konstituierenden Sitzung vom
11.11.1875 die Mitglieder in ihr Amt ein.
Die Preußische Verwaltung brachte
neben der Bevormundung der Kirche (es war die Zeit des
Kulturkampfes) und einer lästigen Bürokratisierung
allerdings auch eine straffere Ordnung.
Von diesem Datum an gab es
durchgehend Protokolle des Kirchenvorstandes und damit
auch mehr Informationen.
Die ersten Mitglieder waren
Theissing, Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering,
Rieping gt. Ketteler, Wiesmann und Holtmann. Das Gremium
bestand also aus sechs gewählten Mitgliedern, von denen
jeweils die Hälfte nach sechs Jahren ausschied bzw. neu
gewählt wurde. Dieses französische Wahlsystem galt schon
ab 1809 bei den vorgenannten Municipalitätsräten.
Neben diesem Kirchenvorstand gab
es nach gleichem Wahlsystem eine „kirchliche
Gemeindevertretung“ mit 18 gewählten Mitgliedern, die
für die Belange des Kirchspiels zuständig waren. 1925
wurde dieses Gremium mit dem Kirchenvorstand vereinigt.
Es hatte zunächst 16, ab 1949 8 Mitglieder.
Vorsitzender war, nach Theissing
(1875-79) und Wibbelt (1879-86) ab 1886 stets der
amtierende Pfarrer.
Eine Wende gab es auch bezüglich
der Einkünfte der Kirche. Im Rahmen der
„Bauernbefreiung“ wurden Bauern und Kötter aus der
Eigenhörigkeit entlassen und Aufgrund der
„Ablösegesetze“ konnten sie ihre jährlichen Abgaben und
Dienstpflichten durch Zahlung eines einmaligen 25fachen
Satzes ihrer jährlichen Abgabe ablösen. Durch diese
Ablösezahlungen, die sich in Vorhelm von etwa 1840 bis
gegen Ende des Jahrhunderts hinzogen, hatte die
Kirchengemeinde zunächst gute Einkünfte. Aber irgendwann
hörten diese Zahlungen auf. An ihre Stelle traten die
Kirchensteuern. In Vorhelm wurden sie erstmals zur Zeit
des Neubaus der Kirche (1891-93) erhoben. Sie mussten
durch die Pfarrgemeinde selbst eingezogen werden und
bedurften der behördlichen Genehmigung.
Weitere Einnahmen waren nach wie vor die Landpachten,
Stolgebühren (für kirchliche Amtshandlungen), Stiftungen,
Rentverschreibungen, später auch Mieten und Erbpachten.
Die frühest dokumentierten Namen der Provisoren:
1478
Herman
Overbeck,
Engelbert
und
Johan
Schulte to Gaer
1483
Herman Overbeck,
Evert Eylhardes (Eilert) und Johan Schulte tom
Doergaer
1497
Hinrick,
Brockman,
Hinrick
Lulinck
(Lüring)
und Johan Hockelman
1503
Hinrick
Ostermann, Hinrick Loelynck (Lüring) und Johan
Hockelman
1508
Hinrick in den
Scharn, Evert Schulte to Kellinck und Herman
Schulte to Gar
1514
Herman Rode,
Evert Schulte to Kellinck und Hinrick Nagell
1518
Hinrick
Brockmann, Herman Holtman und Johan Huckelman
1521
Hinrich
tom
Scharen,
Herman
Holtman
und Johan Hockelman
1633
Johan Timan, Bernard Baeck und
Johan Gaer
1653
Johan Timan, Bernhard Rhode und
Johan Schulte Gaer
1683
Henrich Tyman, Everhardt Krechtman
und Christian Schulte Middig
1696
Johan Helman und Tonies Holle
1697
Dietherich Voget
ahn der Bruggen und Tonies Holle
1698
Dietherich Voigt
und Stephan Winckes gt. Debbelt
1699
Dietherich Voget
ahn der Bruggen und Stephan Debbelt Stephan
Debbelt und Johan Helman
1702
Johan Helman und
Bernhard Lulink
1704
Bernhard Lulink,
Christian Schulze zu Midderich
1705
Cordt Eilert und
Christian Schulze Middich
1706 – 1709
Cordt Eilert,
Johan Helman und Christian Schulze zu Midderich
1710
Conradt Eilert
und Bernhard Overmiddick
1711
Everhardt
Beckman gt. Schulte Rieping und Bernhard
Overmiddich
1713
Stephan Debbelt
und Bernhard zum Gahr gt. Avermiddig
1714 – 1715
Stephan Debbelt
und Johan Helman
1716 – 1718
Christian
Schulte Middig und Stephan Debbelt
1719 – 1722
Christian
Schulte Mittweg und Stephan Debbelt
1723 – 1725
Christian
Schulte Mittweg und Stephan Debbelt
1726 – 1728
Christian
Schulte Mittweg, Oesthageman gt. Lüling = Herman
Luhling
1729 – 1730
Oesthageman gt.
Lüling und Johan Helman
1731
Gerhard Helman
und Oesthageman gt. Lüling
1732
Oesthageman gt.
Lüling und Gerhard Helman
1733 – 1734
Oesthageman gt.
Lüling und Johan Schulte Gaer
1735
Johan
Schulte
Gaer
und
Oesthageman
gt. Lüling
1736 – 1737
Bernhard
Avermiddig und Oesthageman gt. Lüling
1739 – 1740
Henrich Schulte
Mittweg und Luling
1741 – 1746
Johan Leifeld
und Bernhard Debbelt
1747 – 1750
Schulte Middig
und Thieman
1751 – 1753
Lüelinck und
Helman
1754 – 1755
Schulte Gaer und
Schulte Rieping
1756 – 1757
Schulte Gaer und
Eilert
1758
Schulte Gaer und
Cappenberg
1759
Holtman und
Wibbelt
1760
Schulte
Middig und Schulte Riepinck
1761
Holtman, Thieman
und Huckelman
1762
Helman,
Eilert und Bruland
1763
Helman und
Heuman
1764
Helman und
Lielman
1765
Johan Henrich
Helman und Bernhard Cappenberg
1767
Schulte Middig
und Eilert
1768 – 1769
Volckinck und
Wibbelt
1770 – 1771
Schulte Middig
junior und Luling
1772
Schulte Gaer und
Luling
1773 – 1774
Schulte Gaer und
Wibbelt
1775 – 1776
Schulte Gaer und
Wibbelt
1776
Avermiddig und
Helman
1777 – 1778
Avermiddig und
Lielman
1779
Cappenberg und
Thieman
1780 – 1781
Schulte Middig
und Kellinghoff
1782 – 1784
Schulte zum Gahr
und Cappenberg
1785 – 1788
Avermiddig und
Eilert
1789 – 1790
Cappenberg und
Ekel
1791 – 1792
Schulte
Kellinghoff und Höckelman
1793 - 1794
Austerman und
Debbelt
1795
Schulte Gaer und
Holtman
1796
Schulte Rieping
und Bruland
1797
Schulte Middig
und Kellinghoff
1798
Avermiddig und
Cappenberg
1799 - 1800
Eilert und
Schulte Gahr
1801
Schulte Gahr und
Höckelman
1802
Avermiddig und
Lürling
1803
Schulte Gahr und
Kappenberg
1804 - 1805
Kappenberg und
Holtman
1806 – 1807
Holtman und
Nagel
1808
Eilert und Nagel
1809
Hagedorn und
Bruland
1809 – 1830
Die politische
Macht riß die Verwaltung des Kirchenvermögens an
sich. Damit wurde das Amt der Provisoren
abgeschafft.
1830
…ist erstmals
die Rede von einem Kirchenvorstand. Mitglieder
werdenallerdings noch
nicht genannt. Es liegen auch keine Protokolle
vor, sondern nur sporadische Nachrichten: So wurde
z. B. 1830 die Kirchenrechnung revidiert. 1832 gab
der Rendant die Kirchenrechnungan den Kirchenvorstand. 1834 wurde ein
Schreiben an den Kirchenvorstand gerichtet.
Bürgermeister Brüning teilte 1833 mit, dass die
Kirchenrechnung dem Kirchenvorstand, dessen Präses
der Pastor ist, einzureichen sei. Auch in den
Jahren 1834 und 1839 ist vom Kirchenvorstand in
Vorhelm die Rede. Auf den Rechnungen erscheinen
Ausgaben für den Küster, Organisten, Rendanten und
anderen.
April
1842
Im
April
1842
wurden
die Gemeinderäte Hellmann und Seeliger zugleich
als „Kirchenvorsteher“ genannt, die mit dem Pastor
die Kirchenrechnung durchsahen.
Diese sind die einzigen und ersten namentlich
genannten Mitglieder des Kirchvorstandes dieser
Zeit.
1830 – 1875
Papst Pius VII
hatte 1821 mit den Preußen ein Konkordat
geschlossen, das natürlich nicht die alten
Verhältnisse herstellt, das aber der Kirche nach
anfänglichen Schwierigkeiten doch wieder einige
wesentliche Rechte zubilligte, wie etwa die
Verwaltung des eigenen Vermögens. In Folge des
Konkordats verfügt die preußische Regierung am
11.11.1831, dass die Verwaltung des Kirchvermögens
den geistlichen Behörden zustehe.
1828
In Vorhelm wird
erstmals das Amt eines Kirchenrendanten erwähnt.
Es ist der Kaufmann Rosendahl im Dorf, der dieses
Amt sicher bis 1836, wahrscheinlich aber wohl bis
1838 ausübte.
1875
Am 4.11.1875
teilte der Landrat von Beckum dem Hauptmann Anton
Theissing (damals im heutigen Haus Hasselmann)
mit, dass er ihn zum Vorsitzenden des
Kirchenvorstandes ernannt habe. Theissing solle
die neuen Mitglieder des Kirchenvorstandes in ihr
Amt einführen, was dann auch geschah. Damit wurde der Kirchenvorstand im
heutigen Sinn ins Leben gerufen, allerdings
durch die weltliche Behörde. Vorsitzender war nicht der Pastor.
Ab 1875 gibt es Protokolle der
Kirchenvorstandssitzungen.
Von den sechs Mitgliedern (Kirchenvorsteher)
wurden alle drei Jahre drei Mitglieder für sechs Jahre neu
bzw. wiedergewählt:
1875 – 1878
Theissing,
Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering
1875 – 1881
Rieping gt.
Ketteler, Wiesmann, Holtmann
1878 – 1884
Theissing,
Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering
1881 – 1887
Rieping gt.
Ketteler, Wiesmann, Nuiken
1884 – 1890
Wibbelt, Franz
Graf Droste zu Vischering, Hellmann
1887 – 1893
Wiesmann,
Eilert, Bruland gt. Schulze Middig
1896 – 1902
Hellmann,
Selige, Kalverkamp
1899 – 1905
Liermann, Eilert
gt. Arup, Hugo Rieping
1902 – 1908
August Thiemann,
Debbelt, Kalverkamp
1905 – 1911
Wibbelt, Eilert
gt. Arup, Hugo Rieping
1908 – 1914
Clemens
Hüntelmann, Theodor Höckelmann, Bernhard Bergmann
1911 – 1917
Wibbelt, Eilert
gt. Arup, Hugo Rieping
1914 – 1920
Hagedorn,
Höckelmann, Bergmann
1917 – 1923
Wibbelt, Eilert
gt. Arup, Feldhege
1920 – 1926
Hagedorn,
Höckelmann, Bergmann
1923 – 1929
Wibbelt,
Feldhege
Am 1.3.1925 wurden nach der neuen Wahlordnung 16
Kirchenvorstehergewählt. Der
Vikar gehört neben dem Pastor zu den Mitgliedern von Amts
wegen
1925 –
1929
Gerhard
Papenfort, Wilhelm Kalverkamp, Bernhard
Witte, Anton Hagedorn, Ferdinand Feldhage,
Franz Schnieder, Josef Schütte, Friedrich
Limbrock (für den verstorbenen Anton
Hagedorn rückte Heinrich Wöhle nach, für
den verstorbenen Ferdinand Feldhage
Theodor Niehues gt. Suntrup und für den
verstorbenen Friedrich Limbrock Heinrich
Vorbeck).
1925 –
1931
Heinrich
Flührenbrock, Josef Wöstmann, Richard
Lodenkemper, Heinrich Sutthoff, Rudolf
Wibbelt, Bernhard Bergmann, Anton Drees,
Christian Stapel
1929 –
1935
Gerhard
Papenfort, Wilhelm Kalverkamp, Bernhard
Witte, Heinrich Wöhle, Theodorf Niehues
gt. Suntrup, Franz Schnieder, Josef
Schütte, Heinrich Vorbeck.
1931 –
1937
dieselben wie 1925-1931.
1935 –
1941
dieselben wie 1929-1935.
1937 –
1943
dieselben wie 1925-1931, nur dass statt
Wibbelt und Bergmann Theodor Bruland gt.
Schulte Middig und Bernhard Hartmann
gewählt wurden.
1940,
1943
...
und 1946
…fanden
keine Wahlen statt.
1940 –
1946
„Das für
Stapel eingetretene Mitglied wurde durch
Handschlag verpflichtet“. Der Name wird
nicht genannt. Es war wahrscheinlich Josef
Wördemann, der im Protokoll vom 1.1.1941
als letzter der Anwesenden aufgeführt wird
und bis dahin nicht dazugehörte. Man hatte
wohl Grund zur Vorsicht wegen der Nazis.
Es gab seltener Sitzungen. Viele waren im
Krieg.
1943 –
1949
…ähnliche
Situation. Neue Namen: Rohde. Laut
Protokoll vom 28.10.1945 wurde Bernhard
Steinkamp als neues Mitglied verpflichtet.
1946 –
1949
Im Protokoll vom
17.8.1947 erscheint Vorbeck als neues
Mitglied.
1949 –
1952
Ernst
Brauner, Theodor Bruland gt. Schulte
Middig, Bernhard Hartmann, Wilhelm
Kalverkamp, Hubert Karweger, Heinrich
Rohde, Josef Schütte, Josef Wördemann.
1952 – 1955
Die
Zahl der gewählten Mitglieder wird von
16 auf 8 reduziert. Von den 1949
acht gewählten muss jetzt die Hälfte
ausscheiden bzw. kann wiedergewählt
werden. Durch Losentscheid sind dies
Wilhelm Kalverkamp, Ernst Brauner,
Bernhard Hartmann und Anton Brüggemann.
Gewählt wurden Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering, Anton Brüggemann, Wilhelm
Kalverkamp und Ernst Brauner. Vorsitzender
war der Pastor, stellvertretender
Vorsitzender Wilhelm Kalverkamp, nach
dessen Tod Dr. Georg Droste zu Vischering.
1955 –
1958
Josef
Schütte, Heinrich Rohde, Theodor Schulte
Middig, Bernhard Papenfort. Als Rendant
fungiert Bernhard Schnückel.
1958 –
1961
Dr.
Georg Graf Droste zu Vischering, Anton
Brüggemann, Theodor Prahl, Klemens
Gründel. Neuer Rendant Anton Brüggemann.
1961 –
1964
Heinrich
Rohde, Heinrich Schräder senior, Bernhard
Papenfort, Theodor Schulte Middig.
Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg
Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton
Brüggemann.
1964 –
1967
Dr.
Georg Graf Droste zu Vischering, Anton
Brüggemann, Theodor Prahl, Wilhelm
Kaldewei. Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Georg Graf Droste zu Vischering.
Rendant Anton Brüggemann.
1967 –
1970
Josef
Hagedorn, Bernhard Papenfort, Heinrich
Schräder senior, Heinrich Rohde.
Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg
Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton
Brüggemann.
1970 –
1973
Dr. Georg Graf Droste
zu Vischering, Theodor Prahl, Anton
Brüggemann, Wilhelm Kaldewei.
Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg
Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton
Brüggemann.
1973 –
1976
Heinrich
Schräder senior, Josef Lütke Coßmann,
Josef Hagedorn, HeinrichLange. Stellvertretender
Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering. Rendant Anton Brüggemann.
1976 –
1979
Dr.
Georg Graf Droste zu Vischering, Erwin
Brinkkötter, Anton Brüggemann, Heinz
Paschert. Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Georg Graf Droste zu Vischering.
Rendant Anton Brüggemann.
1982 –
1985
Helmut
Avermiddig, Erwin Brinkkötter, Anton
Brüggemann, Heinz Paschert.
Stellvertretender Vorsitzender Josef Lütke
Coßmann, Beauftragter (Verbindungsperson
zwischen Pfarrgemeinde und der 1. Januar
1981 errichteten Zentralrendantur)Anton
Brüggemann.
1985 –
1988
Martin
Hetkamp, Josef Lütke Coßmann, Erich
Offers, Ferdi Samson. Stellvertretender
Vorsitzender Josef Lütke Coßmann,
Beauftragter Anton Brüggemann.
1988 –
1991
Helmut
Avermiddig, Heinz Paschert, Hubert
Schlautmann, Agnes Untiedt. Stellvertretender
Vorsitzender Josef Lütke Coßmann,
Beauftragter Anton Brüggemann.
1991 –
1994
Erich Offers, Herbert
Rüsing, Ferdinand Samson, Heinz Schräder.
Stellvertretender Vorsitzender Heinz
Paschert. Die Stelle eines Beauftragten
übernimmt der Pastor.
1994 –
1997
Wolfgang
Drügemöller, Heinz Paschert, Elisabeth
Picker, Agnes Untiedt. Stellvertretender
Vorsitzender Heinz Paschert, Beauftragter
bleibt der Pastor.
Bernhard
Bühlmeyer, Wolfgang Drügemöller, Alfons
Oskamp, Gabriele Papenfort. Stellvertretender
Vorsitzender Herbert Rüsing, Beauftragte
Margarete Sporbeck.
2003 –
2006
Michael
Heimann, Hubert Ostkamp, Herbert Rüsing,
Heinz Schräder. Stellvertretender
Vorsitzender Herbert Rüsing, Beauftragte
Margarete Sporbeck.
2006 -
2009
Bernhard
Bühlmeyer, Wolfgang Drügemöller, Alfons
Oskamp, Gabriele Papenfort.
Stellvertretender Vorsitzender Herbert
Rüsing, Beauftragte Margarete Sporbeck.
2009
-
2012
Michael
Heimann, Hubert Ostkamp, Wilderich Graf
Schall-Riaucour, Ursula Schlautmann.
Stellvertretender Vorsitzender Wolfgang
Drügemöller, Beauftragte Margarete
Sporbeck.
2012 -
2015
Judith Averberg,
Bernhard Bühlmeyer, Wolfgang Drude,
Wolfgang Drügemöller. Stellvertredender
Vorsitzender Wolfgang Drügemöller,
Beauftragte Margarete Sporbeck.
2015 -
2018
Willi Beste, Michael
Heimann, Alfons Oskamp, Juliane Scheffer.
Stellvertretender Vorsitzender Wolfgang
Drügemöller, Beauftragte Margarete
Sporbeck.
2018 -
2021
Judith Averberg,
Bernhard Bühlmeyer, Hubert Humberg, Gerd
Kleinikel. Stellvertretende Vorsitzende
Judith Aberberg, Verwaltungsreferent
Andreas Decker.
2021 -
Dennis Averhage, Willi
Beste, Kati Beste, Ralf Vatterodt.
Stellvertretende Vorsitzende Judith
Averberg, Verwaltungsreferent Andreas
Decker.